KPO - Kommunikation Print Online
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Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Tätigkeit der KPO Kommunikationsmanagement GmbH (nachfolgend auch Agentur genannt) auf den Gebieten der Kommunikations- und Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittelproduktion und Werbemittlung für den Auftraggeber.

2. Zusammenarbeit

Die KPO Kommunikationsmanagement GmbH wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertaulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

3. Briefing

Basis der Agenturarbeit bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt so wird eine entsprechende Auftragsbestätigung zur verbindlichen Arbeitsgrundlage.

4. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

5. Treubindung an den Auftraggeber

Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich des Media-Einsatzes und der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

6. Konkurrenzausschluß

Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung und Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen. Durch reine Produktionsaufträge, die die KPO Kommunikationsmanagement GmbH auf Anweisung und nach Vorgaben Dritter (Produktionskunden) lediglich produziert und abwickelt, können von Kunden, die die gesamten Agenturleistungen inklusive aller konzeptionellen Tätigkeiten in Anspruch nehmen, keine Konkurrenzkonflikte angemahnt werden.

7. Geheimhaltungspflicht

Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszweckes auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Dies gilt insbesondere für von der Agentur zur Verfügung gestelltem Bildmaterial aus dem agentureigenen Bildarchiv. Das Nutzungsrecht von Abbildungen aus diesem Archiv beschränkt sich generell auf den Einsatz innerhalb des von der Agentur erstellten Werbemittels. Jeder weitere Einsatz dieses Materials, z.B. Nachdruck oder andere Vervielfältigung ist nicht gestattet. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlcht worden sind, verbleiben bei der Agentur.

9. Haftung

Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Agentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahme oder die mögliche Verletzung von Urheber- oder Nutzungsrechten z.B. bei geliefertem Bild- oder Textmaterial mitgeteilt hat. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besondes sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. Nach Abnahme von genehmigten Agenturleistungen durch den Kunden, schriftlich, mündlich oder fernmündlich, haftet die Agentur generell nicht mehr für inhaltliche, rechtliche oder technische Mängel der gelieferten Leistungen. Alle gelieferten Leistungen sind unverzüglich vom Kunden zu überprüfen, Mängel werden im Rahmen der üblichen Nachbesserungspflicht von der Agentur ausgebessert. Für Folgekosten über die Nachbesserungspflicht hinaus haftet die Agentur nicht.

10. Änderung oder Abbruch der Arbeiten

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen (einschließlich eventuell ausfallender Provisionen, Honorare und angefallener Zeitkosten) und sie von allen Ansprüchen gegenüber Dritten freistellen.

11. Sonstige Kosten

Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten. Anfallende Lizenzgebühren, nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten. Nachträglich anfallende Kosten, wie zum Beispiel Mehrlieferung bei Druckproduktionen innerhalb der gegebenen Toleranzen, werden dem Kunden ebenfalls gegen Beleg in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer Sämtliche Leistungen der Werbeagentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

12. Abrechnung, Zahlungsweise und Zahlungsverzug

Agenturleistungen werden in der Regel nach Übergabe der beauftragten Kommunikationsmaßnahmen (an den Kunden, bzw. weiterverarbeitende Dritte wie Druckereien, Verlage etc.) abgerechnet. Diese Rechnungen sind spätestens 14 Tage, ab Datum der Rechnungstellung, ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fremdkosten im Bereich der Werbemittelherstellung, wie Fotografenhonorare, Druckkosten etc. oder Media-Kosten werden nach Lieferung, bzw. Schaltung gegen Beleg abgerechnet und sind sofort zur Zahlung fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen, bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder à-Conto-Zahlungen abzurufen. Skonti auf Agenturvergütungen werden nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung behält sich die KPO Kommunikationsmanagement GmbH vor, Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu berechnen. Bei Zahlungsverzug ist die KPO Kommunikationsmanagement GmbH berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse für die neu zu erbringenden Leistungen (bar oder vorherige Überweisung) zu liefern. Bei Zahlungsverzug, bei Bekanntwerden einer Zahlungsunfähigkeit oder bei einer wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers, und dadurch die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der KPO Kommunikationsmanagement GmbH gefährdet ist, ist die KPO Kommunikationsmanagement GmbH berechtigt, bestehende Verträge fristlos zu kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche erbrachte Leistungen unterliegen dem Eigentumsvorbehalt nach § 449 I BGB und stellt die dingliche Eigentumsverschiebung unter die aufschiebende Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung nach § 158 I BGB.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand März 2016

Sa 07.12.2024 - KW 49